Zuzug nach Rhede (Ems):
Wenn Sie nach Rhede (Ems) ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch den Wohnungsinhaber zu melden. Neugeborene sind immer dann zu melden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern bzw. der Mutter aufgenommen werden. Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, sind durch diese zu melden.
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihre aktuelle Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt Bürgeramt gebührenpflichtig vor. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Notwendige Unterlagen:
Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes, entfällt bei Zuzug innerhalb von Deutschland. Allerdings kann eine Abmeldebestätigung verlangt werden, wenn Sie früher in Deutschland einen Wohnsitz hatten.
Bei Zuzug aus dem Ausland:
Geburtsurkunde, im Zweifelsfall mit Übersetzung
Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis bei Familien: Familienstammbuch
Rechtliche Grundlagen: Nieders. Meldegesetz
Gebühren: Keine
Ihr(e) Ansprechpartner(innen) |
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Monika Nee |
04964/9182-11 |
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Maria Dünhöft |
04964/9182-14 |
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