Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Rhede (Ems) umziehen, müssen Sie sich binnen einer Woche ummelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch die Wohnungsinhaber zu melden. Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Bitte beachten Sie:
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie dazu verpflichtet, stets Ihre aktuelle Adresse in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt Das Bürgeramt gebührenpflichtig vor.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis
Rechtliche Grundlagen: Nieders. Meldegesetz
Gebühren: keine
Ihr(e) Ansprechpartner(innen) |
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Monika Nee |
04964/9182-11 |
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Maria Dünhöft |
04964/9182-14 |
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