Wir können Ihnen Unterschriften oder Fotokopien beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift oder die Fotokopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Bitte beachten Sie: Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir nicht beglaubigen. Fotokopien dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original vorgelegen hat.
Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Original des zu beglaubigenden Schriftstückes.
Rechtliche Grundlagen: Verwaltungsverfahrensgesetz
Gebühren: |
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Beglaubigung von Unterschriften: |
2,50 Euro |
Beglaubigung eines Dokuments: |
0,25 Euro |
Anfertigen von Kopien: |
0,25 Euro je Seite |
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenfrei
Ihr(e) Ansprechpartner(innen) |
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Monika Nee |
04964/9182-11 |
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Maria Dünhöft |
04964/9182-14 |
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |