Abmeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie aus Rhede (Ems) ins Ausland verziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche abmelden. Hierzu können Sie unser Abmeldeformular nutzen. Sollten Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie diese abmelden. Sollten Sie ins Inland verziehen, müssen Sie sich lediglich bei der neuen Meldebehörde anmelden, diese wird Sie dann bei der Gemeinde Rhede (Ems) abmelden.
Bitte beachten Sie: Sie können sich auch formlos, schriftlich per Post, abmelden.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Rechtliche Grundlagen: Nieders. Meldegesetz
Gebühren: keine
Ihr(e) Ansprechpartner(innen) |
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Monika Nee |
04964/9182-11 |
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Maria Dünhöft |
04964/9182-14 |
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