Der Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises Emsland ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zebrastreifen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen. Diese Zuständigkeit gilt somit für alle Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen im Gebiet der Einheitsgemeinde Rhede (Ems). Die Gemeinde Rhede (Ems) ist demnach nicht berechtigt, die Verkehrsregeln auf ihren Straßen eigenmächtig zu ändern. Änderungswünsche sind der Verkehrskommission vorzulegen, welche die Sachlage anhand von Luftbildern und vor Ort Betrachtungen erörtert. Auf Basis dieser Informationen trifft die Straßenverkehrsbehörde dann ihre Entscheidung. Die Gemeinde Rhede (Ems) lädt die Verkehrskommission in der Regel einmal jährlich oder bei dringendem Bedarf ein. Die Verkehrskommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Emsland und der jeweiligen Straßeneigentümer (Gemeinde, Landkreis und Land Niedersachsen). Auf Einladung durch die Gemeinde Rhede (Ems) fand am 01.12.2020 ein Treffen der Verkehrskommission im Rathaus Rhede (Ems) statt. Die besprochenen Punkte wurden zusätzlich vor Ort besichtigt. Das Ergebnis ist dem beigefügten Ergebnisbericht zu entnehmen. Download Ergebnisbericht