Verkehrslenkung

Straßenverkehr

Im Bereich der Gemeinde Rhede (Ems) gibt es rund 275 öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Eigentümer dieser Straßen, Wege und Plätze sind sowohl die Gemeinde Rhede (Ems), als auch der Landkreis Emsland, das Land Niedersachsen und auch der Bund.

Die Regeln des Miteinanders auf diesen öffentlichen Straßen sind unter anderem in der Straßenverkehrsordnung definiert.

Sofern von der Straßenverkehrsbehörde, z.B. nach Mitteilung von Bürgern oder der
Gemeindeverwaltung festgestellt wird, dass es auf öffentlichen Straßen zu vermeidbaren Gefährdungen kommt, ist der jeweilige Eigentümer gehalten, diese Gefährdungen zu beseitigen. Kleine kreisangehörige Gemeinden, wie z.B. auch die Gemeinde Rhede (Ems) fungieren jedoch in der Regel nicht als Straßenverkehrsbehörde.

Hier ist der Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises Emsland als Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zebrastreifen, Umleitungen, Sperren, Auframpungen, Einengungen, Einbahnstraßen und Lichtzeichenanlagen (verkehrslenkende Maßnahmen). Diese Zuständigkeit gilt somit für alle Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen im Gebiet der Einheitsgemeinde Rhede (Ems).

Die Gemeinde Rhede (Ems) ist nicht berechtigt, die Verkehrsregeln und Verkehrszeichen auf ihren Straßen eigenmächtig zu ändern, zu entfernen oder hinzuzufügen. Änderungswünsche sind der Verkehrskommission vorzulegen, welche die Sachlage anhand von Luftbildern und vor Ort Betrachtungen erörtert. Auf Basis dieser Informationen trifft die Straßenverkehrsbehörde dann ihre Entscheidung. Die Gemeinde Rhede (Ems) lädt die Verkehrskommission in der Regel einmal jährlich oder bei dringendem Bedarf ein.

Die Verkehrskommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Emsland und der jeweiligen Straßeneigentümer (Gemeinde, Landkreis und Land Niedersachsen). Um der Verkehrskommission etwaige Gefahrenpunkte objektiv zu verdeutlichen, kann teilweise auch auf eigene Verkehrsmengenmessungen und Geschwindigkeitsmessungen verwiesen werden.

Die Gemeinde Rhede (Ems) hält u.a. auch für diesen Zweck ein eigenes Geschwindigkeitsmessgerät bereit. Durch das Messgerät wird z.B. die Menge an Fahrzeugen und deren gefahrene Geschwindigkeit erfaßt und dokumentiert. Umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten und spezielle errechnete Indizes (z,B. die V85) lassen hierbei erkennen, ob an den Messpunkten Veranlassung für verkehrslenkende Maßnahmen (siehe oben) besteht. Das jeweils erforderliche und geeignete Mittel wird hierbei in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde gewählt.

Die bisherigen Messergebnisse werden von der Gemeinde Rhede (Ems) veröffentlicht.

Auch die Ergebnisprotokolle der Sitzungen der Verkehrskommission werden hier zu Ihrer Information veröffentlicht:

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