3 G-Regeln gelten ab dem 09. September für manche Bereiche

08.09.2021

Leitindikator „Neuinfizierte“ überschritten – Allgemeinverfügung greift Donnerstag

Meppen. Der Leitindikator „Neuinfizierte“ liegt nunmehr seit fünf Werktagen in Folge über 50, womit der Landkreis Emsland nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung den Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen auf vollständig geimpfte, genesene und getestete (3 G) Personen beschränken muss. Die 3 G-Regel gilt ab Donnerstag, 9. September.
Damit ist die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 und bis zu 1000 Teilnehmenden nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich. Darunter fallen auch Theater, Kinos sowie in Zoos und Freizeitparks geschlossene Räume, die für den Besucherverkehr zugänglich sind. Ausgenommen sind u. a. religiöse Veranstaltungen und Sitzungen von politischen Gremien. Diese dürfen weiterhin uneingeschränkt besucht bzw. durchgeführt werden.
Auch der Besuch von Restaurants und Gaststätten in geschlossenen Räumen ist nur nach Test oder nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von Beherbergungsstätten sowie für körpernahe Dienstleistungen wie Frisör, Kosmetik oder Fußpflege.
Auch Sportanlagen in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen oder Saunen können nur durch geimpfte, genesene und getestete Personen genutzt werden.
Der Veranstaltende oder die Betreiberin/der Betreiber einer Einrichtung sind verpflichtet, den Nachweis eines negativen Tests oder eines Impf- oder Genesenennachweises einzufordern. Wird ein solcher Nachweis nicht vorgelegt, so ist der Zutritt nicht möglich.

 

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