Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde heute veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein. 

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH: „Deutschlands Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu sein. Im Verkehrsbereich brauchen wir deshalb eine Elektrifizierung in allen Varianten. Unternehmen und Kommunen spielen hier eine zentrale Rolle, sie können mit der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur maßgeblich zu einem beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität und damit zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen beitragen.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Hinzu kommt: Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.“

Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Zur Förderung

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Nutzen Sie dazu diesen Link.

Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d.h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.

Download Förderrichtlinie (PDF)

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