Die bisherigen alten Führerscheine müssen in den nächsten Jahren gegen neue Karten-Führerscheine ausgetauscht werden. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 wurden hierzu von der Führerscheinbehörde angeschrieben und auf die Verpflichtung des Umtausches (bis 19.01.2022) hingewiesen. Für andere Jahrgänge gelten andere Fristen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier

 

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