Rhede (Ems), im Januar 2022

 

Liebe Grundstückseigentümer!

 

Der Winter beschert uns wunderbare Landschaftsbilder, bringt jedoch auch einige Unannehmlichkeiten mit sich.

 

Wie festgestellt wurde, sind sich manche Bürgerinnen und Bürger ihrer Pflichten zur Durchführung des Winterdienstes leider nicht immer bewusst bzw. ignorieren diese. Dies soll zum Anlass genommen werden, noch einmal auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen:

 

– Alle Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, bei Schneefall und Eisglätte innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (geschlossene Ortslage, Baugebiete etc.) die Gehwege entlang ihrer Grundstücke mit einer geringeren Breite als 1 Meter ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1 Meter von Schnee und Eis zu räumen.

 

– Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden (z. B. verkehrsberuhigter Bereich), so ist ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

 

– Bei Auftreten von Schnee- und Eisglätte während der Nacht sind die Arbeiten bis morgens um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr, längstens jedoch bis um 20.00 Uhr durchzuführen.

 

– Rad- und/oder Gehwege sind bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen keine für die Umwelt schädlichen Chemikalien verwendet werden. Salz darf nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln und mit unzumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend

beseitigt werden kann, gestreut werden.

 

– Räum- und Streupflichtige, die ihren Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, handeln ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden. Außerdem muss bei Schäden, die sich aus der Nichtbefolgung der Vorschriften ergeben, mit Haftungsansprüchen Dritter gerechnet werden.

 

Liebe Grundstückseigentümer,

 

wir möchten Sie bitten, den Winterdienst im Sinne der o.a. Vorgaben regelmäßig und ordnungsgemäß durchzuführen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung (Tel. 0 49 64 – 918 219).

 

 

Ihre Gemeinde Rhede (Ems)

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