Nachstehend einige Informationen zur Grundsteuerreform 2022
Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Aktuell: Gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt
Zukünftig: Gleichartige Grundstücke werden gleich behandelt
Wie wird die neue Grundsteuer bemessen?
Flächen-Lage-Modell (wie viel Nutzen hat Ihr Grundstück)
Fläche: wie groß ist das Grundstück
Lage: wo befindet sich das Grundstück
Welche Daten werden benötigt?
Ab dem 01.07.2022 muss jeder Grundstücksbesitzer eine Erklärung abgeben:
– Aktenzeichen des Finanzamtes (siehe Informationsschreiben Finanzamt)
– Durchschnittlicher Bodenrichtwert Gemeinde Rhede (Ems) 42,00 € pro m²
– Bodenrichtwert Ihres Grundstücks
– Grundstücksgröße in m² (entnehmen Sie bitte aus Ihren Bauunterlagen)
– Bebaute Fläche/Nutzfläche in m² (entnehmen Sie bitte aus Ihren Bauunterlagen)
– Baujahr des Objektes (entnehmen Sie bitte aus Ihren Bauunterlagen)
Wie müssen die Informationen übermittelt werden?
– Benutzerkonto anlegen bei ELSTER www.elster.de
– Alternativ Ihr Steuerberater
Bis wann müssen die Daten übermittelt werden?
Abgabeschluss ist der 31.10.2022.
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Papenburg
– Hotline unter der Tel. Nr. 04962/503444
(Mo.-Do. von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr und Fr. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr)
– Vor Ort, Emdener Str. 15 in 26871 Aschendorf
(Mo., Di. und Do. von 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, Mi. von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr und Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Grundsteuerreform
Datenschutz
Gemeinde Rhede (Ems), Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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