Wegfall der Corona-Sonderregelungen für Vereine

26.08.2022

Zum 1. September 2022 enden die im Rahmen der Coronapandemie erlassenen Corona-Sonderregelungen für Vereine, die von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Vereine, die beispielsweise ihre Mitgliederversammlung während der Pandemie nicht durchführen und somit keine Satzungsregelungen zur Fortführung der Vorstandsämter umsetzen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zu wenden.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat alles Wichtige hierzu zusammengefasst und stellt Mustertexte für eine mögliche Satzungsänderung zur Verfügung, um auch in Zukunft Online- oder Hybridversammlungen oder schriftliche Beschlüsse zu ermöglichen.

Alle Infos im DSEErechtstipp können Sie hier nachlesen.

 

Für Fragen zum Wegfall der Regelungen oder einer möglichen Satzungsänderung können Sie sich gerne mit Herrn Julian Geering in Verbindung setzen.

 

Kontakt:

Julian Geering

Hauptamt stärkt Ehrenamt – Region Nördliches Emstal

Mail: julian.geering@hasea-emsland.de

Telefon: 0162 642 6618

 

Gemeinde Rhede (Ems), AK

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