Die Gemeinde Rhede (Ems) sucht Frauen und Männer, die am Amtsgericht Papenburg und am Landgericht Osnabrück für die Amtszeit von 2024 bis 2028 als Schöffen an der Rechtsprechung teilnehmen möchten. Bewerbungen werden bis zum 28.02.2023 entgegen genommen. Bewerben kann sich jeder, der in der Gemeinde Rhede (Ems) wohnt und am Stichtag 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Gesucht werden insgesamt drei Personen, die am Amtsgericht Papenburg und dem Landgericht Osnabrück als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Wählbar ist, wer im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist und die deutsche Sprache beherrscht. Wer infolge eines Richterspruchs keine Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, ist von der Wahl ausgeschlossen, ebenso wie hauptamtlich in der Justiz Tätige. Bewerberinnen und Bewerber können entscheiden, ob sie als Schöffin oder Schöffe in allgemeinen Strafsachen oder in Jugendstrafsachen mitwirken möchten. Neben den allgemeinen Voraussetzungen sollten Jugendschöffinnen und -schöffen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Bewerbungsformulare gibt es im Bürgeramt des Rathauses  und zum Download auf der Homepage der Gemeinde: https://rhede-ems.de/wp-content/uploads/2023/01/Bewerbung-Schoeffe-in-allgemeinen-Strafsachen.pdf

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