• Anzeige von Osterfeuern:

Osterfeuer sind wie bisher rechtzeitig bei der Gemeinde anzumelden. Anmeldungen sind bis zum Dienstag, 04.04.2023 im Rathaus oder telefonisch unter Nr.: 04964/9182-19 oder 9182-10 oder per mail an buergeramt@rhede-ems.de unter Angabe des Tages des Abbrennens, der für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlichen Person, deren Telefonnummer sowie des Abbrennortes (Straße, Nr. etc.) vorzunehmen.

Ein Abbrennen von Osterfeuern ist  ausschließlich an einem der Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) zulässig. Ein „Nachholen“ von Osterfeuern ist nicht zulässig.

 

Ein Osterfeuer ist nur möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass keine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu befürchten ist. Um den Schaden für die Tierwelt so gering wie möglich zu halten und um einen Beitrag zur CO2 Minderung zu leisten, müssen nachfolgende Bedingungen eingehalten werden: Im Rahmen von Osterfeuern dürfen nur pflanzliche Rückstände wie unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz oder sonstigen Abfällen oder anderen Stoffen ist verboten. Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere Rauchentwicklung oder durch Funkenflug, auch unter Berücksichtigung der Windstärke, nicht eintreten können und ein Ausbreiten des Feuers über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird. Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial umzuschichten, sofern es nicht erst 1 – 2 Tage vor dem Anzünden aufgeschichtet wurde. Das Osterfeuer ist ständig von 2 Personen zu beaufsichtigen. Sie dürfen den Verbrennungsort erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.

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Gemeinde Rhede (Ems), Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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