Unterschiedliche Vorfahrtsregelungen in den Kreisverkehren

28.02.2024

Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene wissen häufig nicht, dass sie als Fußgänger oder Radfahrer an einigen Kreisverkehren die Vorfahrt der Kraftfahrer achten müssen.  Leider gibt es an innerörtlichen und außerörtlichen Kreisverkehren unterschiedliche Vorfahrtsregelungen, auf welche wir hier noch einmal hinweisen möchten.

Innerörtliche Kreisverkehre (Kreisel Emsstraße/Heeder Straße/Burgstraße) gewähren Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt. Dennoch sollten diese Verkehrsteilnehmer nicht blind auf ihr Recht vertrauen, denn in anderen Ländern gelten durchaus auch andere Regelungen und auch nicht jeder Kraftfahrer hält sich an diese Regel. Fußgänger und Radfahrer sollten daher immer den Augenkontakt zu den Kraftfahrern suchen.

Außerörtliche Kreisverkehre (Kreisel Bellingwolder Str L 52/Burgstraße/Zum Spieksee) gewähren Fußgängern und Radfahrern keine Vorfahrt, d.h. sie sind hier wartepflichtig. Auch wenn viele Kraftfahrer hier den Fußgängern/Radfahrern eine Vorfahrt gewähren, sollte sich niemand hierauf verlassen. Auch hier gilt: Augenkontakt zu den Kraftfahrern ist wichtig.

Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder während der Dunkelheit immer an ihren Fahrrädern das Licht einschalten und die Funktion der Beleuchtung regelmäßig kontrollieren.

 

Die Sicherheit sollte uns allen am Herzen liegen. Vielen Dank!

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