EUROPAWAHL 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die wahlberechtigten Bürger*innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt. Das Zeitfenster zum Wählen beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen. Dieses wird alle fünf Jahre in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 09.06.2008 geboren wurden
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die
- in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
alle weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen - Wichtig: Für die Wahlberechtigung muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger*innen gestellt werden.
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wenn Sie als Deutsche*r mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, sind Sie in der Regel bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen. Als Bürger*in aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Ihrer Wohngemeinde einmal beantragen.
Unterlagen online beantragen (Online Wahlschein)
Informationen für Unionsbürger*innen (EU-Bürger*innen)
Als Unionsbürger*innen (EU-Bürger*innen) werden bei Europawahlen die Personen bezeichnet, die nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
Unionsbürger*innen mit Wohnsitz in Rhede (Ems) können entscheiden, ob sie bei der Europawahl in ihrem Herkunftsland wählen wollen oder in Rhede (Ems) die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament.
Wer in Rhede (Ems) wählen möchte, muss sicherstellen, in das hiesige Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen zu sein. Das erfolgt nur automatisch, wenn dies zu dieser Wahl oder früher schon einmal (zur Europawahl 1999 oder später) beantragt wurde.
Ob von Ihnen ein Antrag vorliegt, können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Rhede unter 04964/9182-0 erfragen.
Stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 19. Mai 2024.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Informationen für Auslandsdeutsche
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder
auf Antrag in der Bundesrepublik Deutschland wählen, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem Land der Europäischen Union wohnen
oder
in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, an der Europawahl teilnehmen.
Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union können wählen, wenn sie
nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Briefwahl
Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, Ihre Stimme persönlich abzugeben, können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie beantragen. Dies kann voraussichtlich ab dem 19.05.2024 entweder online oder schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte erfolgen.
Der Wahlschein wird nur benötigt, wenn Sie am Wahltag verhindert sind in Ihrem Wahllokal an der Wahl teilzunehmen und daher Briefwahl beantragen möchten.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, sodass Sie Ihr Wahlrecht auch ausüben können und beachten Sie dabei auch die Zeit der Postwege.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden!
Wahllokale
Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 von 08.00 – 18.00 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Ihnen zugewiesenen Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt.
Achten Sie bitte darauf, dass es im Vergleich zur letzten Wahl eventuell zu Änderungen bei den Wahllokalen gekommen ist!
Links
Weitere Informationen erhalten Sie auch den folgenden Internetseiten: