Verkehrssicherheit in der Einheitsgemeinde Rhede (Ems) – Bericht der Verkehrskommission

18.12.2024

Der Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises Emsland ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zebrastreifen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen. Diese Zuständigkeit gilt somit für alle Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen im Gebiet der Einheitsgemeinde Rhede (Ems). Die Gemeinde Rhede (Ems) ist demnach nicht berechtigt, die Verkehrsregeln auf ihren Straßen eigenmächtig zu ändern. Änderungswünsche sind der Verkehrskommission vorzulegen, welche die Sachlage anhand von Luftbildern und vor Ort Betrachtungen erörtert. Auf Basis dieser Informationen trifft die Straßenverkehrsbehörde dann ihre Entscheidung. Die Gemeinde Rhede (Ems) lädt die Verkehrskommission in regelmäßigen Abständen oder bei dringendem Bedarf ein. Die Verkehrskommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Emsland und der jeweiligen Straßeneigentümer (Gemeinde, Landkreis und Land Niedersachsen). Auf Einladung durch die Gemeinde Rhede (Ems) fand am 24.09.2024 ein Treffen der Verkehrskommission im Rathaus Rhede (Ems) statt. Die aktuellsten Bewertungen sind dem Ergebnisbericht zu entnehmen. Diesen finden Sie unter:

https://rhede-ems.de/verkehrslenkung/

 

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