Straßenseitenräume freihalten – für Sicherheit und Ordnung in Rhede (Ems)

23.05.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir alle schätzen unsere schönen Straßen – die Ruhe, die Sicherheit und das gute Miteinander. Damit das auch so bleibt, möchten wir heute auf ein Thema aufmerksam machen, das uns alle betrifft: das Freihalten der Straßenseitenräume.

Was ist damit gemeint?
Die Straßenseitenräume – also die Bereiche am Straßenrand – dienen nicht nur der Optik. Sie sind wichtige Flächen für:

  • Rettungsdienste und Müllabfuhr
  • Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollatoren
  • Sichere Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer
  • Das Ausweichen bei Gegenverkehr oder engen Straßen

Was gehört nicht dorthin?
Leider kommt es immer wieder vor, dass in diesen Bereichen verschiedene Gegenstände oder sogar Bauten auftauchen – dazu zählen zum Beispiel:

  • Blumentöpfe, Fahrräder, Mülltonnen, Bauschutt
  • Anpflanzungen wie Hecken, Büsche oder Bäume
  • Zäune, Mauern, Treppenstufen oder andere bauliche Anlagen

Auch wenn solche Dinge gut gemeint oder „nur kurz“ abgestellt sind, behindern sie oft die Sicht, engen den Verkehrsraum ein oder stellen gar ein Sicherheitsrisiko dar.

Warum ist das problematisch?

Feuerwehr, Krankenwagen oder Müllfahrzeuge verlieren kostbare Zeit

  • Kinder, Fußgänger und Radfahrer müssen gefährlich auf die Straße ausweichen
  • Der Verkehrsfluss wird gestört, besonders in engen Straßen
  • Bauliche Veränderungen im öffentlichen Raum sind zudem oft nicht erlaubt und können rechtliche Folgen haben
  • Achtung, Schadenrisiko!
    Solche Gegenstände können Fahrzeuge beschädigen – etwa durch Kratzer, geplatzte Reifen oder beim Ausweichen – und führen zu teuren Schäden!

Was können wir gemeinsam tun?
Bitte achten wir alle darauf, die Straßenseitenräume frei und sicher zu halten. Auch das Entfernen oder Rückbauen nicht genehmigter Anpflanzungen oder Bauten trägt viel dazu bei. Schon kleine Veränderungen machen einen großen Unterschied für mehr Sicherheit, Ordnung und ein gutes Zusammenleben. Bitte entfernen Sie daher unzulässige Gegenstände und Anpflanzungen aus den Straßenseitenräumen.

Rechtliche Grundlagen:

  • 31 NStrG: Anpflanzungen und Einrichtungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
  • 24 NStrG: Bauliche Anlagen an Straßen bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – für ein noch lebenswerteres Wohnumfeld!

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Gemeinde Rhede (Ems)

 

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