Die Gemeinde Rhede (Ems) hat im Zuge einer neuen Gefahrenabwehrverordnung die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen beschlossen. Diese Regelung wird vom Deutschen Tierschutzbund empfohlen und gilt ab sofort.
📌 Was bedeutet das konkret?
Wird einer Katze (beide Geschlechter) die Möglichkeit gewährt, sich außerhalb der Wohnung bzw. des Grundstücks des Katzenhalters zu bewegen, muss sie:
✔️ ab dem sechsten Lebensmonat kastriert sein
✔️ mittels Mikrochip gekennzeichnet sein
✔️ registriert sein
Die Registrierung erfolgt über:
🔹 Deutsches Haustierregister FINDEFIX des Deutscher Tierschutzbund e.V.
oder
🔹 Tasso e.V.
🎯 Ziel der Verordnung ist es, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Leid freilebender Katzen nachhaltig zu reduzieren.
Bitte informiert euch rechtzeitig und sorgt dafür, dass eure Freigänger-Katzen die neuen Vorgaben erfüllen. 🐱💚
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