Neue Regelung in Rhede (Ems): Kastrationspflicht für freilaufende Katzen 🐾

05.03.2026

Die Gemeinde Rhede (Ems) hat im Zuge einer neuen Gefahrenabwehrverordnung die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen beschlossen. Diese Regelung wird vom Deutschen Tierschutzbund empfohlen und gilt ab sofort.

 

📌 Was bedeutet das konkret?
Wird einer Katze (beide Geschlechter) die Möglichkeit gewährt, sich außerhalb der Wohnung bzw. des Grundstücks des Katzenhalters zu bewegen, muss sie:

✔️ ab dem sechsten Lebensmonat kastriert sein
✔️ mittels Mikrochip gekennzeichnet sein
✔️ registriert sein

Die Registrierung erfolgt über:
🔹 Deutsches Haustierregister FINDEFIX des Deutscher Tierschutzbund e.V.
oder
🔹 Tasso e.V.

 

🎯 Ziel der Verordnung ist es, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Leid freilebender Katzen nachhaltig zu reduzieren.

 

Bitte informiert euch rechtzeitig und sorgt dafür, dass eure Freigänger-Katzen die neuen Vorgaben erfüllen. 🐱💚

 

#RhedeEms #Kastrationspflicht #Tierschutz #Katzenhalter

Quicklinks

Open R@thaus

Digitale Verwaltung – 24 Stunden geöffnet

Termine

28.07.2026
Digitale Brücke

02.08.2026
Sportwoche

03.08.2026
Sportwoche

04.08.2026
Tagesfahrt Mit Bus und Schiff nach Barßel

04.08.2026
Sportwoche

Weitere Termine

Pressearchiv

Datenschutz
Gemeinde Rhede (Ems), Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Gemeinde Rhede (Ems), Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.