Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung gilt für Katzen (beide Geschlechter), denen die Möglichkeit gewährt wird, sich außerhalb der Wohnung bzw. des Grundstücks ihres Halters frei zu bewegen, ab dem sechsten Lebensmonat:
- Kastrationspflicht
- Kennzeichnung durch einen Mikrochip
- Registrierung bei FINDEFIX oder TASSO e. V.
Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Leid freilebender Katzen zu reduzieren.
Alle wichtigen Informationen findet ihr in unserer Broschüre: https://rhede-ems.de/wp-content/uploads/2026/11/Broschuere_Katzenelend.pdf
Vielen Dank für eure Mithilfe beim Tierschutz!


