Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

04.11.2026

Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung gilt für Katzen (beide Geschlechter), denen die Möglichkeit gewährt wird, sich außerhalb der Wohnung bzw. des Grundstücks ihres Halters frei zu bewegen, ab dem sechsten Lebensmonat:

  • Kastrationspflicht
  • Kennzeichnung durch einen Mikrochip
  • Registrierung bei FINDEFIX oder TASSO e. V.

Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Leid freilebender Katzen zu reduzieren.

Alle wichtigen Informationen findet ihr in unserer Broschüre: https://rhede-ems.de/wp-content/uploads/2026/11/Broschuere_Katzenelend.pdf

Vielen Dank für eure Mithilfe beim Tierschutz!

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