Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise zum Baulückenkataster der Gemeinde Rhede (Ems).
WAS IST EIN BAULÜCKENKATASTER?
Das Baulückenkataster der Gemeinde Rhede (Ems) enthält Grundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile erfasst, die auf Grund bestehender Bebauungspläne oder Satzungen oder aufgrund ihrer Lage in einem § 34 Baugesetzbuch – Gebiet („im Zusammenhang bebaute Ortslage“) mit Wohngebäuden bebaut werden könnten. Die Größe und der Zuschnitt des Grundstückes müssen dabei eine sinnvolle Bebaubarkeit zulassen. Aus der Erfassung ergibt sich ausdrücklich kein automatischer Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde Landkreis Emsland.
Das Baulückenkataster wird auf Basis eines Kartenservers auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Abrufbar sind Auskünfte zu den Straßennamen, Flur und Flurstücksnummern, Grundstücksgrößen, Angaben zum Planungsrecht und ob es sich um ein privates oder gemeindliches Grundstück handelt. Aus dem Baulückenkataster lässt sich jedoch nicht ablesen, ob die jeweilige Grundstückseigentümerin/ der jeweilige Grundstückseigentümer das im Baulückenkataster gekennzeichnete Grundstück verkaufen will. Diese Verkaufsbereitschaft ist vom jeweiligen Kaufwilligen bei der Grundstückseigentümerin/ dem Grundstückseigentümer eigeninitiativ abzufragen.
WARUM WIRD EIN BAULÜCKENKATASTER ERSTELLT?
Den Gemeinden wurde mit dem § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit eröffnet, durch die Erfassung von Baulücken in einem Kataster die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen aufzuzeigen und möglicherweise zu nutzen. Der Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden verpflichtet die Gemeinden, bei der Ausweisung von Bauflächen vorrangig vor einer Inanspruchnahme des Außenbereiches eine Innenentwicklung zu betreiben. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Aktivierung von Brachflächen, Gebäudeleerstand oder eben Baulücken. Die Ausnutzung von Baulücken hat erhebliche Vorteile gegenüber einer Neuerschließung von Bauflächen. Baulücken können in der Regel ohne oder mit sehr geringem Erschließungsaufwand bebaut werden. Sowohl der Bauherr als auch die Gemeinde und letztlich der Steuerzahler können somit von Grunderwerbs-, Planungs- und vor allem Infrastrukturkosten entlastet werden.
Baulücken liegen darüber hinaus häufig in integrierten Lagen oder alten Baugebieten mit Nähe zu den öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, Kirche und ggf. Einkaufsmöglichkeiten. Auch für den Bauherrn bietet die Bebauung von Baulücken somit Vorteile. Gewachsene Baugebiete bleiben durch den Zuzug neuer Familien (gilt auch für den Zuzug in Bestandsgebäude) attraktiv. Durch die Ausnutzung von Baulücken kann die Ausweisung neuer Baugebiete möglicherweise reduziert werden.
AN WEN RICHTET SICH DAS BAULANDKATASTER?
Das Baulückenkataster soll als Service für alle Interessierten dienen. Dazu gehören Eigentümer bebaubarer Flächen, aber auch potentielle Bauinteressenten. Es soll die Suche nach geeigneten bebaubaren Grundstücken erleichtern.
SCHUTZ DER EIGENTÜMERDATEN
Im Baulückenkataster werden keine Angaben zum Namen und zur Adresse der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gemacht. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke eine private oder eine gemeindlich Fläche ist. Ist eine bauwillige Person am Kauf einer privaten Fläche interessiert, so muss diese eigeninitiativ die Eigentümerin bzw. den Eigentümer des fraglichen Grundstücks ermitteln.
Bei gemeindlichen Grundstücken wenden sich Interessierte an den Fachbereich Hoch und Tiefbau, Telefon 04964/ 9182-17. Ausnahmsweise wird die Gemeinde – auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer hin – Kontaktdaten an Kaufinteressenten weitergeben, sofern der Grundstückseigentümer dieses wünscht, z. B. weil er an einem Verkauf seines Grundstückes interessiert ist. Die Gemeinde wird dabei ausdrücklich nicht als Makler tätig. Sie wird lediglich auf die genannten Grundstücke hinweisen und Eigentümerdaten im gewünschten Umfang herausgeben. Dies geschieht nur, sofern der Eigentümer seinen Wunsch gegenüber der Gemeinde ausdrücklich erklärt (Ansprechpartner: siehe unten)
AKTUALISIERUNG/HAFTUNG
Das Baulückenkataster der Gemeinde Rhede (Ems) wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann von Seiten der Gemeinde Rhede (Ems) nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke bzw. Flächen zwischenzeitlich bebaut sind. Für die im Baulückenkataster der Gemeinde Rhede (Ems) veröffentlichten Daten wird von Seiten der Gemeinde Rhede (Ems) keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen. Auch wird von Seiten der Gemeinde Rhede (Ems) keine Haftung dafür übernommen, dass die im Baulückenkataster veröffentlichten Grundstücke bzw. Flächen bebaubar sind bzw. eine Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde Landkeis Emsland erteilt wird. Die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks bzw. der jeweiligen Fläche ist im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages durch den Landkreis Emsland als Baugenehmigungsbehörde prüfen zu lassen.
WIDERSPRUCHSRECHT
Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulückenkatasters der Gemeinde Rhede (Ems) wurde gemäß § 200 Absatz 3 BauGB durch Bekanntmachung in der Ems-Zeitung vom 19.09.2017, in den Rheder Gemeindebriefen vom 02.10.2017, 17.10.2017 und 05.12.2017, in den öffentlichen Aushangkästen der Gemeinde und der Homepage hingewiesen. Grundstückseigentümerinnen bzw. -eigentümer, die eine Veröffentlichung Ihrer Grundstücke oder Flächen im Baulückenkataster nicht wünschen, können gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Widersprüche können auch nach der Veröffentlichung noch eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Rhede (Ems), Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems). Zu allgemeinen Fragen zum Baulückenkataster steht Ihnen der Fachbereich Hoch und Tiefbau gern zur Verfügung. Dort können Sie sich bei Bedarf auch vor Einlegung eines Widerspruches beraten lassen oder mitteilen, falls Sie die Weitergabe von Kontaktdaten an interessierte Grundstückskäufer wünschen.