Elektronische Vergabe leicht gemacht!
Über die eVergabe-Plattform können Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden. Der übliche Postweg entfällt. Die Gemeinde Rhede (Ems) ist bemüht, Vergabeverfahren -sofern möglich- ausschließlich als eVergabe abzuwickeln. Die wichtigsten Informationen über die Nutzung der e-Vergabe-Plattform finden Sie unten.
Derzeit werden folgende Lieferungen und Leistungen sowie Baumaßnahmen der Gemeinde Rhede (Ems) öffentlich ausgeschrieben:
Rhede (Ems) – Erschließung Baugebiet „Wiesengrund III“
Erdbau-, Straßenbau- und Kanalisationsarbeiten
https://niedersachsen.vergabe-nord.de:443/Veroeffentlichung/av23b31b
Ex-ante-Veröffentlichungen und Ex-post-Transparenz
Die Gemeinde Rhede (Ems) ist zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ebenso verpflichtet diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen.
Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.
Bei VOB-Vergaben werden gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben 15.000 EUR jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen.
Über diese Veröffentlichungsvorgabe hinaus lassen sich keine subjektiven Bieterrechte, insbesondere nicht zur Einleitung vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren herleiten.
Die hier vorgenommenen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der „begleitenden“ Gewährleistung der Ex-post-Transparenz der Vergabeverfahren.
Die Veröffentlichungen über vergebene Aufträge können Sie hier einsehen:
Was ist eine Ausschreibung und wozu dient sie?
Unter einer Ausschreibung versteht man im europäischen Rechtsraum die öffentliche Bekanntmachung von offenen Aufträgen mit der Aufforderung an interessierte Unternehmen, ein passendes Angebot an die verantwortlichen Stellen abzugeben (Submission).
Zu Beginn einer jeden Ausschreibung steht zunächst ein Bauprojekt oder der Bedarf an einer Lieferung oder Leistung. Zum Beispiel der Bau einer neuen Schule auf Gemeindegrund. Die Gemeinde lässt sich zunächst von einem Architekten ein Bauwerk entwerfen (möglicherweise ebenfalls im Rahmen einer Ausschreibung). Steht die Planung, müssen nun die entsprechenden Bauleistungen erbracht werden. Um eine faire Vergabe der Aufträge für diese Leistungen zu garantieren, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen.
Gerade bei Bauprojekten werden oft mehrere Ausschreibungen parallel veröffentlicht. Denn hier werden sehr unterschiedliche Kompetenzen benötigt, die typischerweise nicht von einer einzelnen Firma erbracht werden können. Neben dem Rohbau einer neuen Schule müssen beispielsweise auch der Innenausbau sowie die technische Gebäudeausrüstung vollendet werden, bevor die ersten Klassenzimmer bezogen werden können.
Bauunternehmen, die daran interessiert sind, einen oder mehrere der ausgeschriebenen Bauaufträge zu erhalten, können sich nun innerhalb einer Frist bewerben (durch eine sogenannte Submission). Öffentliche Bauträger sind verpflichtet, bis zum Ablauf dieser Frist zu warten, bevor sie eine Entscheidung über die Vergabe der ausgeschriebenen Aufträge treffen. Das sorgt dafür, dass alle potenziellen Bewerber gleich viel Zeit haben, ihre Angebote vorzubereiten und einzureichen.
Nach Verstreichen der Frist entscheidet sich der Bauträger schließlich für diejenigen Angebote, die den Auswahlkriterien am ehesten entsprechen. Unter diesen Angeboten wird dann das günstigste ausgewählt, da öffentliche Stellen dazu angehalten sind, auf die Wirtschaftlichkeit eines Auftrags zu achten. So wird beispielsweise der Rohbau unserer Beispiel-Schule von Firma A übernommen, die Elektrik von Firma B und so weiter.